Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR

 

Hinweis vorab

Wir gehen selbstverständlich von einer Gleichstellung von Frau und Mann aus und haben ausschließlich zur besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. In allen Fällen gilt jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

 

 

1.    Anmeldung

1.1.   Zu den Veranstaltungen der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR kann sich jeder anmelden, der die in der Kursbeschreibung enthaltenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

1.2.   Anmeldungen erfolgen mit dem Anmeldevordruck. Die Anmeldung ist ausschließlich schriftlich (per Fax, E-Mail oder postalisch) möglich.

1.3.   Anmeldungen werden für beide Seiten bindend sobald die Anmeldung durch die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR schriftlich bestätigt wurde (per Mail, per Fax oder postalisch).

1.4.   Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, teilt die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR dies dem Teilnehmer mit.

 

2.    Kosten

2.1.   Für alle Veranstaltungen gilt, dass die Kosten für Lernmittel, von uns vermittelten Praktika, für Zertifikate sowie für die im beschriebenen Umfang enthaltene Verpflegung in den Gebühren enthalten sind.

2.2.   Bei einer nachträglichen Erhöhung der Gebühren wird die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR dies dem Teilnehmer durch die Anmeldebestätigung mitteilen. In diesem Fall wird die Anmeldung erst mit erneuter Zustimmung des Teilnehmers rechtsverbindlich.

 

3.    Inhouse Seminare

3.1.   Für alle Veranstaltungen bei dem Auftraggeber im Hause (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt.

3.2.   Die vereinbarte maximale Mitarbeiteranzahl darf je nach Veranstaltungsart nicht überschritten werden. 

3.3.   Mitarbeiter, welche während der Inhouse Seminare erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss des Lehrganges. Sie können jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten an anderen ähnlichen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts nachholen.

 

4.    Zahlungsbedingungen

4.1.   Alle Gebühren sind nach Rechnungseingang in einer Summe zu entrichten.

4.2.   Gesonderte Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.3.   Nach schriftlicher Buchungsbestätigung werden 100 % der Gesamtsumme des jeweiligen Lehrganges fällig.

4.4.   Bei Stornierung bis acht Wochen vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 25 % der gesamten Summe fällig.

4.5.   Bei Stornierung bis vier Wochen vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 50 % der gesamten Summe fällig.

4.6.   Bei Stornierung weniger als vier Wochen vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 100 % der gesamten Summe fällig.

 

5.    Abmeldung / Ummeldung und Erstattung

5.1.   Die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung an Lehrgängen diese kurzfristig, spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5.2.   Die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR behält sich vor Änderungen in Person des Dozenten vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und dieser die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Gebührenminderung.

5.3.   Die Abmeldung / der Widerruf muss länger als acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form erfolgen (per Fax, Mail oder postalisch). Für Kurse ab 20 Unterrichtseinheiten/ -stunden wird eine Verwaltungsgebühr von 80,00 € erhoben. Bei späterem Eingang der Abmeldung / des Widerrufs wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr erhoben.

5.4.   Erfolgt die Abmeldung / der Widerruf nach Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, so ist die gesamte Kursgebühr nicht erstattbar, außer: Eine geeignete Ersatzperson meldet sich gleichzeitig mit der Abmeldung / dem Widerruf an.

5.5.   Umbuchungen in später stattfindende gleichwertige Lehrgänge und der Austausch von Teilnehmern bedürfen der Schriftform (per Fax, per Mail oder postalisch). Für beide Fälle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.

5.6.   Es besteht kein Anrecht auf eine Umbuchung in den direkt nachfolgenden gleichwertigen Lehrgang.

 

6.    Prüfungen

6.1.   Prüfungsgebühren der Kammern, Gesundheitsämter oder anderer Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelle separat erhoben.

6.2.   Soweit bei Langzeitlehrgängen (über 100 Unterrichtsstunden) der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR gesonderte Prüfungsgebühren anfallen, sind diese im Kursprogramm und auf der Rechnung ausgewiesen.

 

7.    Sonstige Leistungen

7.1.   Für die Zweitausfertigung einer Teilnahmebescheinigung / eines Zertifikates / eines Zeugnisses werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 € erhoben, die in Vorauskasse nach Rechnungstellung zu entrichten sind.

7.2.   Für das erste Mahnschreiben wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €, für das zweite in Höhe von 15,00 € erhoben.

7.3.   Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.4.   Für Wiederholungsprüfungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.

7.5.   Für Testate zur Eignungsfeststellung für die Teilnahme an den Zusatzqualifikationen „Pflegeexperte außerklinische Beatmung“ und „Pädiatrie Pflegeexperte für außerklinische Beatmung“ werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,00 € erhoben.

 

8.    Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, denen gegenüber die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR noch offene Forderungen aus abgeschlossenen oder offenen Vollstreckungsverfahren hat, werden von der weiteren Teilnahme am Bildungsangebot der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR ausgeschlossen. Mit Begleichung der ausstehenden Gebühren erfolgt wieder eine Zulassung.

 

9.    Bescheinigungen / Zertifikate / Zeugnisse

9.1.   Bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR.

9.2.   Werden nach vollständiger Begleichung aller Gebühren an den Teilnehmer versendet.

9.3.   Falsche Angaben zu Berufsqualifikationen führen dazu, dass dem Teilnehmer keine Bescheinigung / Zertifikat / Zeugnis ausgestellt werden kann bzw. bereits ausgestellte zurückgefordert werden können.

 

10.   Haftung
Die Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR haftet nicht für Diebstahl, Personen- und Sachschäden der Teilnehmer. Die Haftung der Pflegeakademie Nord Baulig & Maaß GbR, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

11.   Datenerfassung
Die im Rahmen der Lehrgangsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 



Stand Mai 2019